Warum überhaupt schriftlich vorsorgen?
Unter den Patienten vom Pflegedienst der HKP Regenbogen an unseren Standorten in Tempelhof, Zehlendorf oder Schöneberg gibt es einige, deren Angelegenheiten für den Pflegebereich bereits Angehörige zu weiten Teilen regeln. Sie entscheiden mit gesetzlichem Betreuungsauftrag zum Beispiel über den Umzug eines Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim oder in ein betreutes Wohnen und regeln das vertraglich.
Jederzeit kann es passieren, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu fällen oder notwendige Unterschriften zu leisten.
Viele glauben, dass Ehepartner, erwachsene Kinder oder Eltern dann automatisch vertretungsberechtigt sind und übernehmen können. Das ist nicht so! Das Amtsgericht wird einen gesetzlichen Betreuer festlegen. Das wiederum ist dann aber sehr oft ein naher Angehöriger oder der Ehepartner.
Variante 1: Betreuungsverfügung
Mit einer schriftlichen Betreuungsverfügung kann bereits vorher festgelegt werden, wer im Falle einer notwendigen Vormundschaft als gesetzlicher Betreuer durch das Gericht festgelegt wird. Mit der Betreuungsverfügung können für unterschiedliche Aufgaben- oder Lebensbereiche wie Gesundheit oder Finanzen auch verschiedene Betreuer benannt werden. Noch wichtig: Personen können schriftlich auch als Betreuer ausgeschlossen werden.
Variante 2: Vorsorgevollmacht
Alternativ kann für eine bestimmte Person die Verantwortung und volle Vertretungsberechtigung mit einer Vorsorgevollmacht erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht kann vom Vertretungsberechtigten einfach verwendet werden, ohne dass irgendeine oder gar gerichtliche Überprüfung des tatsächlichen Ausfalls des Erteilers erfolgt. Im Zweifelsfall werden Entscheidungen getroffen oder Verträge abgeschlossen bzw. aufgelöst, ohne dass der Betroffene überhaupt erkrankt ist. Deshalb ist eine gewisse Missbrauchsgefahr nicht von der Hand zu weisen. Auch die Vorsorgevollmacht kann für mehrere Personen und bestimmte Handlungsbereiche ausgestellt werden.
Vergleich Betreuungsverfügung – Vorsorgevollmacht
Ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann zwar unkompliziert, aber auch völlig unkontrolliert handeln. Niemand prüft also weitreichende Entscheidungen vor ihrer Umsetzung oder dokumentiert diese.
Ein gesetzlicher Betreuer, den man auch noch selbst mit der Betreuungsverfügung festgelegt hat, kann gerade große Entscheidungen nur nach Genehmigung des Gerichtes treffen und umsetzen. Das ist mit viel Mühe und Zeitaufwand für den Betreuer verbunden, gestaltet aber dessen Handlungen sicherer im Sinne des Betroffenen.
Wir empfehlen den Patienten und ihren Angehörigen von unserem Pflegedienst in Tempelhof, Zehlendorf oder Schöneberg rechtzeitig über die Handlungsmöglichkeiten für betreuende Angehörige nachzudenken, so lange diese noch schriftlich und im vollen Bewusstsein festgelegt werden können. Niemand ist vor Erkrankungen wie Demenz oder Schlaganfall gefeit. Gerade Senioren müssen rechtzeitig Gespräche in der Familie führen. Wer eignet sich als verantwortungsbewusster Betreuer, will und kann als solcher festgelegt werden?