Verhinderungspflege

Verhinderungspflege Berlin bei Urlaub, KrnakheitAuch pflegende Angehörige müssen ihrer übernommenen Pflegeverantwortung nicht pausenlos gerecht werden. Auch sie können krank werden, Termine wahrnehmen oder einfach Auszeiten machen.

Damit das pflegebedürftige Familienmitglied in dieser Zeit trotzdem gut betreut werden kann, gibt es die Verhinderungspflege.

Im § 39 SGB XI ist die Verhinderungspflege in Leistung, Umfang und Kosten geregelt. Die Verhinderungspflege wird auch als Ersatzpflege bezeichnet.

Für den grundsätzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft worden sein. Beim ersten Antrag auf Verhinderungspflege muss die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen bereits seit mindestens 6 Monaten in der häuslichen Umgebung pflegen.

Die Beantragung der Verhinderungspflege kann rückwirkend erfolgen. Wichtig sind nur sämtliche Belege und Nachweise aus der Zeit der Verhinderungspflege für die spätere Antragsstellung.

Die Verhinderungspflege kann insgesamt pro Jahr für 6 Wochen genutzt werden. Dafür steht je pflegebedürftiger Person ein jährliches Budget von 1.612 Euro bereit.

Während der Verhinderungspflege wird das parallel ausgezahlte Pflegegeld halbiert. Davon ausgenommen sind der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege.

Für kurzfristige Vertretung der pflegenden Angehörigen für

  • Stunden
  • Tage
  • Wochen

Bei

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Andere individuelle Gründe

Diese Kosten werden erstattet von der Pflegekasse

  • Pflegesachleistungen (Inanspruchnahme eines Pflegedienstes)
  • Aufwandsentschädigung für private Betreuungspersonen (Freunde, Nachbarn, andere Familienmitglieder)
  • Fahrtkosten oder Verdienstausfall des Ersatzpflegers (Privatperson)

Leistungen:

  • Grundpflege (Körperhygiene, Mobilität, Ernährung)
  • Hauswirtschaftliche Betreuung (tägliche Grundaufgaben im Haushalt wie Aufräumen, Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen etc.)

Wenn Sie die Verhinderungspflege nur in kundige Hände legen möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gern übernehmen wir professionell die ersatzweise Pflege Ihres pflegebedürftigen Familienmitgliedes.

Tipp:

Werden weniger als 8 Stunden Verhinderungspflege pro Tag beantragt, wird die verbrauchte Geldsumme zwar vom Jahresbudget abgezogen.
Vom Anspruchszeitraum von 6 Wochen/ Jahr wird kein Tag abgezogen. Erst ab 8 Stunden täglich wird um einen Tag verringert.
Auch erfolgt bei weniger als 8 Stunden keine Kürzung des Pflegegeldes.