Der Sozialdienst unterstützt unsere Klienten bei Fragen der Kostenübernahme verschiedener Dienstleistungsangebote und koordiniert den Kontakt zu Behörden und Kostenträgern, um eine möglichst optimale Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten.
- Beratung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung nach SGB V oder der Sozialhilfe nach SGB XII etc.
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen auf Kostenübernahmen durch Sozialhilfe- oder andere Kostenträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
- Beratung zu Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
- Unterstützung beim Einlegen von Widersprüchen
- Beratung zu Leistungen wie Wohngeld oder Sonderfahrdienste
- Beratung zu Fragen von Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung