Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. D.h., wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Std. täglich erforderlich ist.
Pflegestufen
(schwerst pflegebedürftig) Der Pflegebedürftige benötigt mehrmals täglich, gegebenen- falls rund um die Uhr und auch nachts Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätz- lich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
(schwer pflegebedürftig) Der Pflegebedürftige benötigt mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tages- zeiten Hilfe bei der Körper- pflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirt- schaftlichen Versorgung.
(erheblich pflegebedürftig) Der Pflegebedürftige benötigt einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zu sätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.