Wir wünschen all unseren Kunden, den Angehörigen und natürlich auch unseren fleißigen Mitarbeitern ein gesundes neues Jahr 2021!
Für die gemeinsam geleisteten erfolgreichen Anstrengungen, auch in diesen schwierigen Zeiten eine vollumfängliche und sehr sichere Pflege bei unseren Kunden erbringen zu können, möchten wir uns bei allen Beteiligten bedanken!
Die lückenlose Umsetzung der strengen Hygienemaßnahmen und die ausdauernde Mitwirkung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und unserem Team halfen, im schwierigen Jahr 2020 die sichere Versorgung unserer Patienten leisten zu können. Auch für das aktuelle Jahr 2021 werden wir weiterhin alle Anstrengungen für die sichere Versorgung und Betreuung unserer Kunden einsetzen.
Das sind die aktuellen erweiterten Regelungen im Zusammenhang mit Corona
MDK Begutachtung
Die Begutachtung durch den medizinischen Dienst zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit kann bis einschließlich 31.03.2021 ausschließlich auf Basis telefonischer Befragung und den vorliegenden Dokumenten ohne Untersuchungen des Versicherten im persönlichen Wohnumfeld erfolgen.
Pflegegrad 1: variabel nutzbarer Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit einer Einstufung in den Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ variabel einsetzen und auch außerhalb der geltenden Verwendungsregeln bei coronabedingten Versorgungs-Engpässen einsetzen.
Fristverlängerung für nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019
Pflegebedürftige aller Pflegegrade können nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2019 durch eine Fristverlängerung noch bis zum 31.03.2021 verwenden.
Digitaler Beratungseinsatz
Bis zum 31.03.2021 kann der halbjährlich vorgeschriebene Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger per Telefon, Videokonferenz oder digital durchgeführt werden, wenn der Kunde diese Durchführungsform ausdrücklich möchte.
Pflegeunterstützungsgeld Verlängerung
Noch bis zum 31.03.2021 wird coronabedingt das Pflegeunterstützungsgeld statt für 10 für bis 20 Arbeitstage gezahlt.
Pflegehilfsmittelpauschale Erhöhung
Im Rahmen der Corona-Pandemie ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale aktuell von 40€ auf 60€ erhöht. Diese Erhöhung gilt derzeit bis zum 31.03.2021.