Ein glückliches neues Jahr wünschen wir allen Klienten, Familienangehörigen und all den helfenden Händen, die so engagiert und liebevoll das ganze Jahr über in der Pflege unserer Kunden mit anpacken!
Wird das Pflegegeld in 2023 erhöht?
Natürlich interessieren sich viele Pflegebedürftige und (mitpflegende) Angehörige für das Pflegegeld. Ist da für das Jahr 2023 eine Erhöhung geplant? Leider nein, es bleibt vorerst bei den Beträgen aus 2022.
Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege
Aber immerhin gibt es für die fleißigen Bienchen in der Pflege gute Nachrichten. Der Mindestlohn in der Pflegebranche steigt.
Für Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung steigt der Mindestlohn ab Mai 2023 auf 13,90€ pro Stunde. Im Dezember 2023 erfolgt dann eine zweite Erhöhung auf einen Stundensatz von 14,15€.
Pflegehilfskräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung haben ab Mai 2023 einen Anspruch auf mindestens 14,90€ pro Stunde und ab Dezember 2023 auf 15,25€ Stundenlohn.
Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte erhöht sich ab Mai 2023 auf 17,65 je Arbeitsstunde. Nach der erneuten Erhöhung im Dezember 2023 wird dieser dann bei 18,25€ je Stunde liegen.
Und mehr Urlaub
Zusätzlich steigt der Urlaubsanspruch. Pflegekräfte haben ab 2023 nun Anspruch auf mindestens 29 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Änderungen im Betreuungsrecht
Definitiv erwähnenswert ist ebenfalls die Reform des Betreuungsrechts. Die Neuerungen sind ab dem 01.01.2023 in Kraft getreten und stärken das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen deutlich.
Aktualisierung der Expertenstandards
Bei den Expertenstandards wurden wieder Aktualisierungen vorgenommen. Expertenstandards sind die Pflegestandards, die einheitlich und verpflichtend für alle Einrichtungen gelten. Da es immer neue pflegewissenschaftliche und pflegepraktische Erkenntnisse gibt, die für eine Verbesserung der Pflege berücksichtigt werden müssen, sollten diese Pflegestandards spätestens alle 5 jahre aktualisiert werden.
Im Jahr 2023 sind diese Expertenstandards mit der Aktualisierung dran:
- Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe“ wurde Anfang des Jahres bereits aktualisiert.
- Der Expertenstandard „Hautpflege“ wird voraussichtlich im Februar 2023 aktualisiert.
- Der Expertenstandard „Förderung Harnkontinenz in der Pflege“ wird voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2023 aktualisiert.
Denken Sie an die Nutzung des Entlastungsbetrags aus 2022!
Zum Schluss wollen wir wieder darauf hinweisen, dass noch nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2022 immer noch bis zum 30.06.2023 eingelöst werden können! Danach verfallen die Ansprüche vollständig. Zum Erhalt der Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ jeden Monat (immerhin 1.500€/ Jahr…) sind Pflegebedürftige aller Pflegegrade berechtigt.
Die Pflegekasse übernimmt zum Beispiel die Kosten für die nachfolgenden Angebote im Rahmen der Entlastungsleistungen:
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Gruppenangebote
- Alltags- und Pflegebegleitung
- Tages- und Nachtpflege (auch Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
- Kurzzeitpflege
- Sämtliche Leistungen des Pflegedienstes (nur Pflegegrad 1)