Betreuung von Demenzerkrankten in den eigenen vier Wänden durch unseren Pflegedienst in Berlin
Die Hauskrankenpflege Regenbogen kümmert sich in Berlin fachkompetent und liebevoll um Menschen mit einer Demenzerkrankung. Wir betreuen unsere Patienten im häuslichen Umfeld und auch in unseren betreuten Wohngemeinschaften in Berlin Tempelhof, Berlin Wilmersdorf und Berlin Charlottenburg.
Demenz gehört zu den häufigen Erkrankungen im Alter. Die geistige Leistungsfähigkeit lässt spürbar nach, Betroffene können sich zunehmend schwerer im vertrauten Umfeld orientieren. Vom ständigen Verlegen von Dingen bis hin zu sprachlichen Problemen. Es gibt typische Anzeichen dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Woran erkennen Sie, dass eine Demenz vorliegen könnte?
- Die Orientierung fällt plötzlich auf langjährig vertrauten Wegen wie zum Arzt oder zum Supermarkt schwer.
- In Gesprächen wirken Betroffene unkonzentriert, weil sie dem Gespräch nicht mehr folgen können und vergessen, was bereits gesagt wurde.
- Betroffenen fallen Worte für häufig benutzte Alltagsdinge nicht mehr ein.
- Betroffene verlegen Dinge – um diese dann an untypischen Orten wiederzufinden.
Können Demenzerkrankte allein leben?
Auch Demenzerkrankte können in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben, so lange sie dort sicher leben können. Ein verfrühter Umzug in ein Pflegeheim kann die Symptome stark verschlechtern, da Demenzerkrankte sich an der vertrauten Umgebung und den bekannten Abläufen länger orientieren können. Eine völlig neue Umgebung mit anderen Menschen und Abläufen hingegen verstärkt die Orientierungslosigkeit und kann den Lebensmut der betroffenen Person sehr schwächen.
Für ein erfolgreiches Verbleiben daheim ist ein geregelter Tagesablauf mit gesicherter Körperhygiene, Nahrungsaufnahme und regelmäßigem Trinken wichtig. Demenzerkrankte brauchen hierbei Hilfestellung. Oft übernehmen Familienangehörige anfangs diese Unterstützung, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit durch die Demenz zum Beispiel bei den Eltern einstellt. Wenn aber die Berufstätigkeit der Pflegeperson und/ oder der zunehmende Betreuungsbedarf des Demenzerkrankten die sichere Versorgung erschweren, kommen die Leistungen eines Pflegedienstes oder auch die zusätzliche Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung hinzu.
Ist keine Pflege durch Angehörige möglich, kann die Pflege vollends durch den Pflegedienst übernommen werden.
Für die Zahlung des Pflegegeldes bei Betreuung durch Angehörige oder die Pflegesachleistungen für die Bezahlung des Pflegedienstes durch die Pflegekasse ist die Beantragung eines Pflegegrades und die Einstufung in einen solchen notwendig. Dieser Antrag sollte deshalb rechtzeitig erfolgen.
Betreuung einer demenzerkrankten Person daheim durch
- Pflegende Angehörige
und / oder
- Einen Pflegedienst
und / oder
- Tagespflege / Nachtpflege
Wann können Demenzerkrankte nicht mehr allein leben?
Die Grenze des Verbleibens in den eigenen vier Wänden ist in der Regel erreicht, wenn Demenzerkrankte 24 Stunden rund um die Uhr beaufsichtigt werden müssen. Demenzerkrankte mit starken Hin- und Weglauftendenzen können praktisch nicht gefahrlos alleinbleiben und werden im Pflegeheim stärker beaufsichtigt.
Auch extreme Verhaltensauffälligkeiten der demenzerkrankten Person können so stark selbst- und fremdgefährdend werden, dass die Unterbringung in einem Pflegeheim sicherer ist.
Finanzierung der Betreuung und Hilfsmittel
Was übernimmt die Pflegekasse?
Für die volle oder anteilige Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Die zuständige Pflegekasse ist an die Krankenversicherung des Betroffenen gekoppelt und unter denselben Kontaktdaten erreichbar. Dort können formlos telefonisch oder schriftlich Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Alle weiteren Abläufe von der Zusendung der Unterlagen bis zum Besuch des Gutachters übernimmt dann die Pflegekasse.
- Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) und / oder Pflegesachleistungen (bei Pflegedienst)
- Monatlicher Entlastungsbetrag – frei für die Unterstützung der Pflege verwendbar
- Tages- und Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- zum Verbrauch bestimmt (Einmalhandschuhe, Inkontinenzschutz etc.)
- technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Notrufsystem)
- Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt die Leistungen, die ein Arzt dem Betroffenen verschrieben hat und im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.
- Krankenpflege daheim
- Hilfsmittel
- Rollstühle / Gehhilfen
- Hörgeräte
- Prothesen / Orthesen
- Messgeräte (Blutdruck, Blutzucker), wenn zwingend erforderlich
- Sehhilfen
- Sonden, Spritzen
Je nach Hilfsmittel kann ein Eigenanteil durch den Versicherten anfallen. Beim Erwerb krankenversicherungsfinanzierter Hilfsmittel muss darauf geachtet werden, dass der Verkäufer ein Vertragspartner der zuständigen Krankenkasse ist.
Betreuung von Demenzerkrankten durch unseren ambulanten Pflegedienst in Berlin
Die Hauskrankenpflege Regenbogen führt als ambulanter Pflegedienst Berlin diese Leistungen durch:
Grundpflege
Behandlungspflege
Hauswirtschaftliche Betreuung
Wir betreuen unsere Kunden im Großraum Berlin Tempelhof, Berlin Wilmersdorf und Berlin Charlottenburg.