Die Gründe, warum ein Mensch im Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Manchmal hat ein Unfall eine Querschnittslähmung verursacht, auch Krankheiten wie ein Schlaganfall oder Multiple Sklerose zwingen immer wieder Menschen in den Rollstuhl. Nicht immer sind die Betroffenen ein Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen, so kann der Bedarf nach schwerer Krankheit oder Unfällen zeitlich begrenzt bleiben.
Um die verminderte Selbstständigkeit durch die erforderliche Nutzung des Rollstuhls bestmöglich aufzufangen und eine hohe Lebensqualität für die Betroffenen zu erreichen, sind aktive Maßnahmen empfehlenswert. Wohnraumverbessernde Maßnahmen wie Umbauten und angepasstes Verstauen helfen dabei, das Leben in den eigenen vier Wänden weiterhin so selbstständig wie möglich zu meistern.
Was kann der ambulante Pflegedienst leisten?
Bei der täglichen und wöchentlichen Körperhygiene, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität in der Wohnung und außerhalb helfen die erfahrenen Fachkräfte vom Pflegedienst. Die Hilfe durch unseren Berliner Pflegedienst „Hauskrankenpflege Regenbogen“ ist ebenfalls nützlich, um im Alltag Einkäufe und Haushalt nicht allein bewältigen zu müssen. Für den erforderlichen Umfang wird das Maß der persönlichen Einschränkungen durch den Rollstuhl ermittelt. Durch die Einstufung des Rollstuhlfahrers in einen Pflegegrad stehen dann finanzielle Mittel der Pflegekasse für diese Leistungen zur Verfügung.
Für die Erteilung eines Pflegegrades ist ausschlaggebend, welche individuelle Situation vorliegt.
- Wieviel Hilfe ist bei der Mobilität nötig? Kann der Mensch im Rollstuhl die Sitzposition selbstständig einnehmen und ändern? Ist der Wechsel zwischen Rollstuhl, Bett oder Toilette selbstständig möglich?
- Wie selbstständig findet die Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte statt? Hierzu zählt zum Beispiel die aktive Planung des Alltaglebens mit Besuchen im eigenen Haushalt und außerhalb.
- Kann der Rollstuhlfahrer oder die Rollstuhlfahrerin den speziellen Anforderungen und Belastungen gerecht werden, die krankheits- oder therapiebedingt sind? Hierzu zählt die Medikation, eventuelle Wundversorgung, häusliche Therapiemaßnahmen, aber auch Arzt- und Einrichtungsbesuche.
Ab der Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher werden die Kosten für einen mobilen Pflegedienst in Berlin von der Pflegekasse übernommen. Die Bezeichnung hierfür lautet Pflegesachleistungen. Wieviel Pflegesachleistungen gezahlt werden, bestimmt der Pflegegrad. Werden die genehmigten Kosten überschritten, müssen die Betroffenen die Differenz selbst tragen.
Auch die Kombination mit einem Pflegegeld für Angehörige, die sich selbst um Familienmitglieder im Rollstuhl kümmern, ist möglich.
In Pflegegrad 1 werden zwar keine Pflegesachkeistungen oder Pflegegeld gezahlt. Trotzdem stehen hier als monatliche Pauschale immerhin 125 Euro Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung, die auch für eine Grundversorgung vom Pflegedienst genutzt werden können.
Warum unser Pflegedienst in Berlin für Rollstuhlfahrer?
Angehörige, die sich im Alltag liebevoll und engagiert um Familienmitglieder im Rollstuhl kümmern, sind Gold wert. Jedoch darf die hohe körperliche, psychische und zeitliche Belastung für pflegende Angehörige keinesfalls unterschätzt werden. Hinzu kommt, dass nicht ausgebildete Angehörige fachliche Grenzen haben, was besonders bei umfangreichem und multiplem Pflegebedarf zu Lasten der sicheren und korrekten Pflege des Betroffenen geht.
Gut ausgebildete Mitarbeiter aus unserem Pflegedienst entlasten sie umfassend und nehmen ihnen auch Dokumentationsarbeit und viel Verantwortungsdruck für die korrekte Pflege ab. Besonders bei vielfältigem Pflegebedarf ist die medizinische und pflegerische Fachkompetenz eine große Unterstützung. Wir arbeiten Hand in Hand mit den Angehörigen – für ein gutes Leben unserer Kunden im Rollstuhl.