Die häusliche Krankenpflege umfasst die Versorgung hilfebedürftigen Patienten daheim durch geeignetes Fachpersonal.
Erbracht werden regulär Leistungen der medizinischen Versorgung, der Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Pflegedienste übernehmen die häusliche Krankenpflege und Alltagsunterstützung.
Wann besteht Anspruch auf die häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst in Berlin?
Häufig sind es Senioren, die Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, aber auch allgemeinen Alltagsaufgaben wie Ernährung, Waschen oder Bewegung benötigen. Durch die Einstufung in einen Pflegegrad kann die Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Aber auch Patienten jeden Alters können Anspruch auf Krankenpflege daheim durch einen Pflegedienst haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nur so nach einem Krankenhausaufenthalt daheim die medizinische Versorgung zum Erhalt des Behandlungserfolgs gesichert werden kann. Diese Sicherungspflege verschreibt in der Regel der behandelnde Arzt.
Wer trägt die Kosten für die Krankenpflege?
Für die Erbringung von medizinischen Leistungen im häuslichen Umfeld durch Pflegekräfte ist eine ärztliche Verordnung nötig. Der behandelnde Arzt muss diese sogenannte Behandlungspflege verschreiben. Auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung können für kurze Zeiträume zusätzlich verschrieben werden. Der Kostenträger ist die Krankenkasse des Versicherten. Nach Unfällen kann das auch der zuständige Träger der Unfallversicherung sein. Wichtig ist das Bestehen eines Versichertenverhältnis.
Bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit und der entsprechenden Einstufung in einen Pflegegrad werden die Kosten für die Leistungen der Grundpflege und Haushaltsleistungen durch die zuständige Pflegekasse getragen. Medizinische Leistungen in der Krankenpflege wie Temperaturmessungen, Injektionen oder Verbandswechsel müssen auch bei Einstufung in einen Pflegegrad verschrieben werden und werden somit von der zuständigen Krankenkasse getragen.
Sonderfall 1: Krankenhausvermeidungspflege/ Krankenhausverkürzungspflege
Eine besondere Form der Krankenpflege, bei der ein Krankenhausaufenthalt angeraten ist, aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht erfolgen soll oder kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt durch die häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Wird in der Praxis selten durch die Krankenkasse genehmigt.
Sonderfall 2: Palliativbetreuung daheim
Das SGB §37b regelt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die medizinische Versorgung von sterbenden, z.B. unheilbar erkrankten Menschen im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit in ihren eigenen vier Wänden oder entsprechenden Hospizeinrichtungen zielt auf den Verbleib des Patienten im vertrauten Umfeld ab. Hauptaufgaben sind die Schmerztherapie, die Symptombehandlung und die Unterstützung bei Alltagsaufgaben wie Ernährung und Hygiene. Diese spezielle Krankenpflege wird durch den betreuenden Arzt verschrieben, durch die Krankenkasse übernommen und durch den geeigneten Pflegedienst in Berlin durchgeführt.
Leistungen der Krankenpflege durch unseren Pflegedienst in Berlin
Wir erbringen als Pflegedienst Berlin die medizinische Betreuung, die durch einen Arzt verschrieben wurde. Das sind die Leistungen der sogenannten Behandlungspflege. Hierunter fallen Verbandswechsel, Injektionen, Blutzucker- oder Blutdruckmessungen oder auch die Vorbeugung eines Dekubitus.
Ebenfalls Hilfe kommt von unseren Fachkräften bei den wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag wie der Körperhygiene und der Nahrungsaufnahme. Auch die Bewegungshilfe gehört zu diesem Bereich, der als Grundpflege bezeichnet wird. Bewegungshilfe bzw. Mobilität ist sowohl Unterstützung beim Anziehen als auch das Umbetten oder Lagern bei bettlägerigen Patienten.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Reinigung oder Wäschepflege sind ein zusätzliches Aufgabenfeld der Pflegedienste.