Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
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Im Pflegedienst und in unseren Einrichtungen für betreutes Wohnen in Tempelhof, Charlottenburg und Wilmersdorf sehen wir, welche Kommunikations-Schwierigkeiten mit Pflegebedürftigen auftreten können. Sind die Gegebenheiten beim Sprechen oder Hören plötzlich stark eingeschränkt, wirkt sich das drastisch auf die Lebensqualität der Betroffenen aus. Unsere Tipps dazu.
Auch bei schwerstkranken und sterbenden Pflegebedürftigen übernehmen wir die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Betreuung.
Die Pflegekasse ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Dazu wird der notwendige Pflegegrad für die Hilfebedürftigen ermittelt. Der Pflegegrad ist maßgeblich […]
Vor dieser Tatsache schließt man gern so lange wie nur möglich die Augen: Man wird älter und dies ist mit deutlichen Einschnitten […]