Die Pflegekasse ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Dazu wird der notwendige Pflegegrad für die Hilfebedürftigen ermittelt. Der Pflegegrad ist maßgeblich für Art und Umfang der Unterstützung. In der Regel geht es, um die Sicherstellung der täglichen Grundpflege, bestimmte medizinische Versorgung und die hauswirtschaftliche Unterstützung.
FAQ
Für die pflegende Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine Hauskrankenpflege wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird mit
Demenz ist ein psychiatrisches Syndrom, welches als Folge einer chronischen Erkrankung der Leistungsfähigkeit des Gehirns resultiert. Betroffen sind insbesondere das Gedächtnis, die Orientierung, die Auffassungsgabe, die Lernfähigkeit und allgemeine Denkprozesse.
Vor dieser Tatsache schließt man gern so lange wie nur möglich die Augen: Man wird älter und dies ist mit deutlichen Einschnitten in der eigenen Leistungsfähigkeit verbunden. Stillschweigend wird über Jahre hinweg akzeptiert, dass die Lebensqualität immer weniger wird, weil die Sehkraft schwindet und eine zunehmende Unsicherheit beim Gehen, womöglich […]
Tritt eine Hilfebedürftigkeit ein, muss die pflegebedürftige Person bei der Pflegeversicherung eine Pflegestufe bzw. ab dem 01.01.2017 einen Pflegegrad beantragen. Die zuständige Pflegeversicherung ist bei der, bisher für den Antragssteller zuständigen, Krankenkasse ansässig. Nach der formlosen schriftlichen Antragsstellung erhält der Antragssteller von der Pflegeversicherung ein Antragsformular, welches korrekt ausgefüllt an […]
Aus unserer langen Erfahrung als Pflegedienst wissen wir, wie schnell es passieren kann. Gestern war die Mutter noch fit und heute braucht sie Hilfe bei den alltäglichsten Aufgaben. Nun steht man da – mit Vollzeitjob und mit einer Mutter, die Hilfe braucht. Da ist es für alle eine wunderbare Erleichterung, wenn der Pflegedienst fleißig und gewissenhaft seine Arbeit macht.
Der Sozialdienst unterstützt unsere Klienten bei Fragen der Kostenübernahme verschiedener Dienstleistungsangebote und koordiniert den Kontakt zu Behörden und Kostenträgern, um eine möglichst optimale Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten.
- Beratung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung nach SGB V oder der Sozialhilfe nach SGB XII etc.
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen auf Kostenübernahmen durch Sozialhilfe- oder andere Kostenträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
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Wir schulen Ihre Angehörigen nach Ihren individuellen Pflegebedürfnissen.
Wir sind Tag und Nacht an Ihrer Seite und unterstützen Ihre Angehörigen.
Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
Pflegeergänzungsleistungen sind zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen „mit eingeschränkten Alltagskompetenz“ (z.B. durch Demenz)
Folgende Leistungen können wir Ihnen bieten:
- Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes
- Ausflüge und Spaziergänge
- Gehirnleistungstraining, Gedankenflussanregung
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Pflege stellt immer eine besondere Herausforderung für die Angehörigen dar. Wir helfen Ihnen gern mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung, ganz individuell nach den Bedürfnissen des zu Pflegenden. Wir schulen Ihre Angehörigen nach Ihren individuellen Pflegebedürfnissen.
In der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir Ihnen folgende Tätigkeiten an:
- Einkaufen
- Zubereitung bzw. Kochen von Mahlzeiten
- Wäschepflege
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Unter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Behandlungspflege erfolgt immer durch Fachpersonal wie Krankenschwestern und -pfleger, Altenpfleger/-innen.
Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen. Die Hilfebedürftigkeit kann dauerhaft oder vorübergehend sein, zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Erkrankungen.