Entlastungsleistungen stellen eine zusätzliche Unterstützung im Alltag der Pflegebedürftigen dar. Das sind niedrigschwellige Betreuungsleistungen wie zum Beispiel:
- Wocheneinkauf
- Alle zwei Wochen gründlicher Wohnungsputz
- Teilnahme an wöchentlichen Beschäftigungsangeboten
Die Durchführung kann durch den Pflegedienst, einen zugelassenen Dienstleister für Entlastungsleistungen oder Privatpersonen aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen geschehen. Für die Entlastungsleistungen steht der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe 125€ zur Verfügung. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 – 5 haben darauf Anspruch. Die nicht in Anspruch genommenen Beträge können nicht ausgezahlt werden. Sie werden jedoch für das aktuelle Kalenderjahr aufsummiert und können dann bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. So lässt sich auch eine größere Summe ansparen.