Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Damit können sich auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Hilfe für verschiedene Alltagssituationen beim ambulanten Pflegedienst holen. Der Entlastungsbetrag kann innerhalb eines Kalenderjahres „angespart“ werden, wenn er nicht monatlich verbraucht wird. Auch eine Übertragung ins nächste Kalenderjahr ist erlaubt.
Nutzungsangebote für den Entlastungsbetrag
Unterstützung bei der Körperpflege
Unser Mitarbeiter übernehmen neben Handreichungen bei der Körperreinigung auch eine Rasur, das Haare waschen und Nägel schneiden.
Hauswirtschaftliche Hilfe
Die gründliche Reinigung von Böden, das Fenster putzen, kurzum alle Aufgaben, die schon schwerer fallen, können wir ausführen. Auch die mit dem Patienten gemeinsame Erledigung ist möglich.
Hilfe der pflegenden Angehörigen
Mit einer fachlich kompetenten Anleitung für typische Handgriffe bei der Pflege und der korrekten Verwendung von Hilfsmitteln durch unsere Mitarbeiter geht alles leichter. Wir bieten gleichfalls Unterstützung und Erfahrung bei der Vielzahl an Anträgen bei Kassen, Ämtern oder Versicherungen. Die Organisation von zusätzlichen Dienstleistungen wie Essen auf Rädern oder die Einrichtung eines Hausnotrufes nehmen wir gern ab.
Alltagsunterstützung bei Aktivitäten
Wir holen und bringen unsere Kundschaft gern von und zu Außerhausaktivitäten. Auch die Begleitung bei Spaziergängen oder Einkäufen ist eine häufige Verwendung des Entlastungsbeitrages. Die Aktivierung und Mobilisation durch Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, basale Stimulation oder gemeinsames kreatives Gestalten und Basteln sind sinnvolle Leistungen.