Ohne Pflegegrad oder bei einem zugesprochenen Pflegegrad 1 werden von der Pflegekasse keine Kosten für die Leistungen eines Pflegedienstes oder die stationäre Unterbringung übernommen.
Dennoch können Krankenversicherte hierfür einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten als Leistung der Krankenkasse beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass niemand sonst im Haushalt Pflege und Haushalt übernehmen kann.
Diese Kurzzeitpflege umfasst die häusliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung und wird bis 4 Wochen je Bedarfsfall zugestanden. Eine Verlängerung ist möglich.
Wenn die Kurzzeitpflege stationär erfolgt, kann die Dauer bis zu 8 Wochen im Jahr betragen. Die Krankenkasse unterstützt diese stationäre Übergangspflege mit 1.612 € pro Jahr.