Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen. Die Hilfebedürftigkeit kann dauerhaft oder vorübergehend sein, zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Erkrankungen.

Grundpflege bedeutet also Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagsbereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Zusätzlich deckt der Bereich Hauswirtschaft die Aufgaben im Haushalt ab, die nicht direkt am Pflegebedürftigen stattfinden.

Welche Hilfeleistungen gehören genau zur Grundpflege?

Im Bereich der Körperpflege gehört je nach Defiziten der hilfebedürftigen Person Unterstützung bei diesen Aufgaben zur Grundpflege:Grundpflege Berlin Körperpflege Ernährung Mobilität

  • Waschen des Körpers
    Zur Körperreinigung gehören die Voll- oder Teilwäsche im Sitzen, Stehen oder Liegen. Aber auch Baden oder Duschen werden je nach Verfassung der pflegebedürftigen Person übernommen.
  • Haare
    Haare werden entsprechend der individuellen Frisur gekämmt und bei Bedarf gewaschen
  • Zahnhygiene
    Zur Zahnhygiene gehören das Zähneputzen und die Reinigung von Zahnersatz.
  • Rasieren
    Die Rasur wird als Trocken- oder Nassrasur durchgeführt.
  • Blasen- und Darmentleerung
    Neben der Hilfestellung beim Toilettenbesuch werden auch Urin- und Kotbeutel gewechselt, künstliche Ausgänge gereinigt und Inkontinenz-Vorlagen ausgetauscht.

Im Bereich der Ernährung gehören zur Grundpflege:

  • Nahrungsvorbereitung
    Die Nahrungsanpassung als Vorbereitung zur Nahrungsaufnahme. Hierzu gehören das Zerteilen bereits zubereiteter Speisen in mundgerechte Häppchen, die Prüfung auf nicht zu heißes Essen und die Entfernung gefährdender Bestandteile wie Knochen oder Gräten.
  • Nahrungsaufnahme
    Hilfestellung wird beim selbstständigen Essen mit Essbesteck, als Eingeben der Nahrung und bei der Ernährung per Sonde gegeben.

Die Mobilität in der Grundpflege dient der Erhaltung der Beweglichkeit daheim:

  • Zu Bett Gehen / Aufstehen
    Im Rahmen eines strukturierten Alltags erfolgt das Aufstehen aus dem Bett am besten zu üblichen Zeiten und das Zubettgehen ebenso, jedoch immer nach eigener Entscheidung des pflegebedürftigen Menschen. Eine Hilfestellung wird dabei gegeben, auch das Umlagern für den Wechsel der Liegeposition bei bettlägerigen Menschen ist Bestandteil der Mobilität.
  • An- und Ausziehen
    Zum Unterstützen beim An- und Ausziehen der Kleidung des Patienten gehört auch Hilfe bei der Entnahme der Kleidungsstücke aus dem Schrank und deren Überprüfung. Ebenfalls werden Prothesen oder Hilfsmittel wie Inkontinenz-Binden mitangelegt.
  • Körperliche Bewegung zur Bewältigung von Alltagsaufgaben
    Bei sämtlichen Körperhaltungen innerhalb der Wohnung wird im Rahmen der Grundpflege geholfen. Dazu gehören Stehen, Gehen, Stufen steigen, sitzen.
  • Bewegung außerhalb der Wohnung
    Als Mobilitätserhaltung und -förderung im Rahmen der Grundpflege wird Hilfestellung bei notwendigen Arztbesuchen, Behördengängen, Therapieterminen und erforderlichen Apothekenbesuchen übernommen.

Zu den Aufgaben der Grundpflege gehören immer auch die notwendigen Handgriffe zur Vorbereitung der jeweiligen Pflegeaufgabe.

Wer hilft bei der Grundpflege?

Die Aufgaben aus dem Bereich der Grundpflege übernehmen pflegende Angehörige oder Fachpersonal wie Altenpfleger oder Krankenpfleger von gewerblichen Anbietern.

Wie wird die Unterstützung bei der Grundpflege finanziert?

Die Grundpflege wird aus Mitteln der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad bezuschusst oder vollständig übernommen. Deshalb werden diese Tätigkeiten auch als SGB XI – Leistungen bezeichnet.

Für die finanzielle Unterstützung bei der Grundpflege ist die Einstufung des Patienten in einen Pflegegrad entscheidend.

Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Angehörige ein Pflegegeld für die Übernahme der Aufgaben im Rahmen der Grundpflege.

Ebenso besteht ab dem Pflegegrad 2 ein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese Pflegesachleistungen finanzieren die Unterstützung durch einen Pflegedienst.

Tipp: In jedem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1!) besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für tatsächlich genutzte Leistungen abgerufen werden kann. Damit können auch in Pflegegrad 1 Leistungen eines Pflegedienstes oder eine hauswirtschaftliche Unterstützung finanziert werden.

Mehr zu den Pflegegraden und finanziellen Leistungen finden Sie hier: Die Pflegegrade