Die häusliche Pflege soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, auch hilfebedürftig in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Die Pflege findet ambulant zuhause statt. Die Pflege kann durch einen Pflegedienst oder Privatpersonen aus dem direkten Umfeld des Pflegebedürftigen durchgeführt werden.
Die für die Unterstützung vom Pflegedienst werden Pflegesachleistungen gezahlt. Wird die Pflege privat geleistet, wird ein Pflegegeld ausgezahlt. Die Höhe der finanziellen Leistungen bestimmt der anerkannte Pflegegrad der pflegebedürftigen Perso. Diesen Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).